Schulbau

Die Schule ist heutzutage nicht nur ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler lernen. Durch die Ganztagsangebote verbringen sie dort auch viel Zeit. In Mecklenburg-Vorpommern sollen Kinder und Jugendliche in den Schulen beste Bedingungen vorfinden. Neben gutem Unterricht gehören moderne Schulgebäude dazu. Diese Gebäude und Außenanlagen zu bauen, zu sanieren und zu unterhalten, ist eine gesetzliche Pflicht der Schulträger, also der Kommunen und Landkreise. Das Land unterstützt die Schulträger bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur.

§ 102

Aufgaben der Schulträger 

„Die Schulträgerschaft umfasst insbesondere die Aufgaben, die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten, das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und den Sachbedarf des Schulbetriebs zu decken.“

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V)

Bildungsministerium koordiniert Schulbauförderung

Außenansicht des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin - Technik, Foto: Rita Gerlach-MarchDetails anzeigen
Außenansicht des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin - Technik, Foto: Rita Gerlach-March

Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin - Technik

Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums der Landeshauptstadt Schwerin - Technik

Neubau, Sanierung, Inklusion: Die Schulbauförderung hat viele Facetten und setzt sich aus verschiedenen Programmen zusammen. Das Land hat die Bauprojekte mit EU-, Bundes- und Landesmitteln unterstützt. Die Antragsverfahren sind aufwendig. Im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung laufen alle Fäden für die Schulbauförderung zusammen. Hier werden alle Schulbauaktivitäten innerhalb der Landesregierung koordiniert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle „Schulbau“ helfen bei Fragen gerne weiter. Schulträger reichen ihre Anträge auf eine Förderung wie bisher bei den zuständigen Stellen ein.

Schulbauprogramm aufgelegt

Nicht nur guter Unterricht, sondern auch moderne Schulgebäude sind wichtig, damit Schülerinnen und Schüler gute Lernbedingungen vorfinden. Die Landesregierung unterstützt die Schulträger bei der Erfüllung dieser Aufgabe im Rahmen von Förderprogrammen. Seit 2016 wurden rund 490 Schulbauvorhaben mit einem Fördervolumen von rd. 742 Mio. Euro in Förderprogrammen des Landes berücksichtigt. Davon wurden allein seit Oktober 2021 mehr als 60 Vorhaben mit einem Fördervolumen von rund 68 Mio. Euro neu in die Förderprogramme des Landes aufgenommen. Dafür standen verschiedene EU- Förderprogramme (EFRE, ELER), Bund-Länder-Förderprogramme, Bundesprogramme und Landeseigene Förderprogramme zur Verfügung. Zudem wurden den Kommunen für die Erbringung ihres Eigenanteils Sonderbedarfszuweisungen oder Kofinanzierungshilfen des Landes gewährt. Die Schulbauvorhaben befinden sich teilweise noch bis zum Jahr 2025 in der Umsetzung.

Landeseigenes Förderprogramm für den Schulbau 2020 bis 2023

Mit dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket investiert die Landesregierung über einen Zeitraum von vier Jahren zusätzlich 50 Millionen Euro in Schulbauvorhaben. Davon wurden 40 Millionen Euro für 11 Schulbauprojekte außerhalb der Mittel- und Oberzentren und 10 Millionen Euro für 4 Vorhaben in Mittel- und Oberzentren bereitgestellt. Die zusätzlichen Mittel eröffnen die Möglichkeit, zusammen mit den bestehenden Förderprogrammen (Städtebauförderung und EU-Mittel) und den erhöhten Investitionspauschalen (FAG-Novelle) weitere Vorhaben umzusetzen.

Landeseigenes Schulbauprogramm des MV-Schutzfonds

Viele Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern können sich über den Umbau, die Sanierung oder die Erweiterung ihrer Schulgebäude freuen. Insgesamt werden mit den 100 Millionen Euro, die aus dem Corona-Schutzfonds für Schulen zur Verfügung stehen, 89 Vorhaben unterstützt.

Schwerpunktmäßig geht es darum, die Hygienestandards, die durch die Corona-Pandemie erforderlich sind, herzustellen bzw. zu sichern.

Dazu zählen Baumaßnahmen an Fenstern, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen, die der Modernisierung von Altbausubstanzen und der besseren Anpassung von Gemeinschaftsräumen und -einrichtungen an den Schulbetrieb dienen. Durch diese Maßnahmen soll der Präsenzunterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch unter den Gegebenheiten einer Pandemie verbessert und sichergestellt werden.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte Ende 2020 im Zuge der Annahme des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 100 Mio. Euro aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds zur pandemiebezogenen Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen.

Förderprogramm Ganztagsausbau für Grundschulkinder

Um vor Ort ein Angebot an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder machen zu können, treiben Bund und Länder den Infrastrukturausbau voran. Der Bund stellt für Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

In einem ersten Schritt hat Mecklenburg-Vorpommern 4,5 Millionen Euro für investive Maßnahmen in Schulen zum qualitativen Ausbau bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder und solche Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen, bewilligt.

Damit konnten 48 Projekte in 45 Schulen unterstützt werden, die bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt wurden.

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen Bildungsbauten

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen an Bildungsbauten

Schulträger können etwas für einen besseren Klimaschutz tun und für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen an Schulbauten eine Bundesförderung beantragen. Das Bundesumweltministerium gewährt beispielsweise Zuschüsse für eine Fokusberatung, die den Einstieg in den Klimaschutz erleichtern soll. Zuschüsse gibt es auch für eine klimafreundliche Beleuchtung und Belüftung sowie für Gebäudeleittechnik. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie. Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) informiert über die genauen Fördermöglichkeiten.

Schulbauempfehlungen für Schulträger

Das Land unterstützt die kommunalen Schulträger mit Handlungsempfehlungen für den Neubau von allgemein bildenden Schulen. Die Schulbauempfehlungen enthalten qualitative und quantitative Mindeststandards für die Raumanordnung und den Flächenbedarf von Schulneubauten, die als Planungshilfe und Orientierung für den Bauherrn dienen sollen. Die Schulträger können freiwillig auf die Empfehlungen zurückgreifen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
Referat 250
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Referatsleiter
Volker Podewski
Telefon: 0385 588-17250
Telefax: 0385 588-7029

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Schulbauempfehlungen für öffentliche allgemein bildende Schulen

Die Schulbauempfehlungen des Landes unterstützen die Schulträger bei Neubauten von allgemein bildenden Schulen. Sie enthalten qualitative und quantitative Mindeststandards für die Raumordnung und den Flächenbedarf von Schulneubauten.

36 Seiten / Broschüre

Nicht barrierefrei

Sprache: Deutsch

Stand: 07/2021

Diese Publikation ist nur als Onlineversion verfügbar.

Rechtsvorschriften

Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V

Verordnung zur Festlegung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen
Vom 27. Mai 2021

Förderrichtlinie Schulbaupaket - SchulFöRL M-V

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft
Vom 23. November 2020

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben des Klimaschutzes in Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten in wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – KliSFöRLUnt M-V)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Vom 4. Oktober 2023

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum (Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie – RegEnversFöRL M-V)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
Vom 25. November 2015

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG)

Kapitel 2: Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c des Grundgesetzes

Kommunalinvestitionsförderung Schulen

Rechtsgrundlagen, Fördergrundsätze und Antragsdokumente

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V)

Vom 24. Juni 2023

Sonstiges

Informationsantrag für ein Schulbauvorhaben